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BFH 26.11.2008 X R 23/05, NWB 15/2009 S. 1058

Bilanzierung | Bilanzierung bei einem „nicht erkannten Gewerbebetrieb”

Im Fall eines „nicht erkannten Gewerbebetriebs”, für den erst in einem späteren Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, sind nach dem bei erstmaliger Bilanzaufstellung die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs unbeachtlich. Der erste Bilanzansatz eines zuvor nicht bilanzierten Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens bemisst sich nach dem Wert, mit dem es bei von Beginn an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde. Die Einbuchung in die Anfangsbilanz erfolgt gewinnneutral.

Anmerkung:

Es handelt sich um einen der eher seltenen Fälle, in denen der Steuerpflichtige einen gewerblichen Grundstückshandel anstrebt, weil er aus der Veräußerung der Objekte oder der Anteile an Objektgesellschaften Verluste erzielt h...