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§ 7 IFRS-Rechnungslegung nach deutschem Recht
1 Überblick
1Der Inhalt dieses Paragrafen behandelt zwei schwer kompatible Beziehungspunkte kaufmännischer Rechnungslegung aus deutscher Sicht:
die Globalisierung der Kapitalmärkte mit der damit einhergehenden Internationalisierung der Rechnungslegung;
den Gesetzesvorbehalt, dem das Rechnungslegungssystem unterworfen ist.
2 Die gesetzlich geregelte Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften in Deutschland auf der Grundlage der 4. und 7. EG-Richtlinie wird im weltweiten Konzert der Bilanzierung als minderwertig angesehen, was in der Regierungsbegründung des BilMoG-Entwurfs zum Ausdruck kommt. Deshalb wird dem international agierenden Unternehmen bzw. Konzern die Möglichkeit eröffnet, Konzernabschlüsse auf der Grundlage der IFRS (oder befristet bis 2007 auch US-GAAP) vorzulegen, ohne zusätzlich noch die gleiche Pflichtübung nach nationalem Recht (HGB) absolvieren zu müssen. Diese Erlaubnis richtet sich an international tätige Konzerne in zweierlei Ausrichtung:
an die deutsche Zwischenholding eines international agierenden Konzerns mit der Konzernspitze außerhalb der EU (insbesondere also Japan, Schweiz, USA);
an international tätige Konzerne mit Sitz der Konzernspitze in Deutschland.
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Der erstgena...