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§ 38 Banken
Vorbemerkung
Die Kommentierung stellt die branchenbedingten Besonderheiten der IFRS-Anwendung nach dem Rechtsstand zum dar. Eine Übersicht über ältere Fassungen enthält Rz 1 f. , über die künftige Rechtsentwicklung Rz 69.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Für die IFRS-Bilanzierung von Banken gab es bis 2006 mit IAS 30 „Disclosures in the Financial Statements of Banks and Similar Financial Institutions” einen eigenen Standard. Die Notwendigkeit eines solchen branchenspezifischen Standards wurde mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Banken sowie der von anderen Unternehmen abweichenden Geschäftstätigkeit von Banken begründet:
„The operations, and thus the accounting and reporting requirements, of banks are different form those of other commercial entities. This Standard recognises their special needs” (IAS 30.3).
Gleichwohl sah IAS 30 keine umfasssende Regelung der IFRS-Rechnungslegung für Banken vor, sondern beschränkte sich auf
Gliederungsvorschriften für die Bilanz und die GuV sowie auf
Angabepflichten (Restlaufzeitengliederung, Risikokonzentration, Wertberichtigungen usw.).
2Ende der 90er Jahren wurde mit einer Überarbeitung ...