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Fall „Abgeltung und kein Ende”
Aufgabe zu den Ertragsteuern
A. Sachverhalt
Die Indepo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Hebesatz von 400 %) hat ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr. Zum weißt die Indepo GmbH einen Jahresüberschuss vor Berücksichtigung inländischer und ausländischer Körperschaftsteuer i. H. von 1 Mio. € aus. Unter den Erträgen befinden sich Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte i. H. von 200 000 €, die mit einer Quellensteuer i. H. von 40 % belastet und durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von der inländischen Besteuerung befreit sind. Die Aufwendungen enthalten u.a. folgende Position: nichtabziehbare Werbegeschenkausgaben von 50 000 €. Die Thesaurierungsquote der Indepo GmbH für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 in Bezug auf das für 2008 ermittelte Steuerbilanzergebnis beträgt 60 %.
Gesellschafter-Geschäftsführer der Indepo GmbH ist der allein stehende und kinderlose Mit-Fünfziger Maximilian Elmauer (ME), der in einer 4-Raum-Wohnung im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen lebt. Seinen im Privatvermögen gehaltenen Gesellschaftsanteil i. H. von 8 % hat ME für 25 000 € erworben. ME hat gemäß seinem Anstellungsvertrag im VZ...