Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 1083

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Professor Dr. Ralf Jahn

Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik; sie schränken insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Existenzgründern die Leistungsfähigkeit ein. Mit dem Ersten Mittelstandsentlastungsgesetz v. (BGBl 2006 I S. 1970) wurde bereits im Jahr 2006 eine Reihe von Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur Beseitigung bestehender Hemmnisse auf den Weg gebracht. Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz v. (BGBl 2007 I S. 2246) hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 den eingeleiteten Entbürokratisierungs- und Deregulierungsprozess zugunsten der mittelständischen Wirtschaft konsequent fortgesetzt. Einen weiteren wichtigen Schritt für den Bürokratieabbau hat der Gesetzgeber nunmehr mit dem Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz v. (BGBl 2009 I S. 550) getan. Das Mantelgesetz enthält insgesamt 23 Deregulierungsmaßnahmen auf verschiedenen Rechtsgebieten. Durch Abschaffung von Statistik-, Informations- und Erlaubnispflichten beziffert die Bundesregierung für die Unternehmen eine Bürokratiekostenentlastung von mindestens 97 Mio. € im Jahr 2009 sowie für die öffentliche Verwaltung von mindestens 8,6 Mio. €. Der Beitrag vermittelt einen...