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Pauschalwertberichtigungen bei der Bewertung von Forderungen
Vorgehensweise und Zulässigkeit in der Steuerbilanz
Bei der Bewertung von Forderungen werden neben den Einzelrisiken bei der Jahresabschlusserstellung oft auch pauschale Abschläge für allgemeine Ausfallrisiken oder für nachträgliche Preisnachlässe gebildet. Häufig werden die Pauschalwertberichtigungen im Rahmen der Nichtaufgriffsgrenze der Finanzverwaltung in Höhe von 1 % gebildet. Der Beitrag stellt die Berechnungsmethoden der unterschiedlichen Faktoren vor und geht insbesondere darauf ein, welche Auswirkungen sich aufgrund des Erfordernisses einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung beim steuerlichen Teilwert ergeben.
I. Einführung
Der Forderungsbestand eines Unternehmens kann, abhängig von der Geschäftsart, eine der wesentlichen Positionen der Bilanz darstellen. Die Frage nach der Werthaltigkeit dieses Bilanzpostens ist für das Unternehmensergebnis daher häufig von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig ist der Unternehmer gehalten, am Ende eines Geschäftsjahres bei der Abschlusserstellung diesen Bestand kritisch zu bewerten (Vorsichtsprinzip).
Der tatsächliche Wert der einzelnen Forderung erschließt sich dem Unternehmen als Gläubiger erst nach dem Zahlungseingang. Im Vorfeld, d. h. insbesondere i...