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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 335

Leistungen zur Förderung einer Aufstiegsfortbildung

Professor Dr. Andreas Marschner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAD-15656 Bereits seit längerer Zeit besteht Einigkeit darüber, dass die sozialrechtliche Förderung einer betrieblichen Aufstiegsfortbildung, die verbreitet als „Meister-BAföG” bezeichnet wird, einer umfassenden Modernisierung bedarf. Novellierungsbedarf bestand unter verschiedenen Gesichtspunkten, z. B im Hinblick auf die förderfähigen Fortbildungsgänge (Berufssparten) und hinsichtlich neuer Lernformen, wie z. B. Online-Plattformen. Deshalb wurde eine „Runderneuerung” des „Meister-BAföG” vorgenommen.

Ausweitung der förderfähigen Fortbildungsgänge

[i]Nun auch Förderung bei PflegeberufenZum erfolgt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) eine Ausweitung der Berufssparten, in denen eine Aufstiegsfortbildung gefördert werden kann. So ist die Möglichkeit geschaffen worden, Aufstiegsfortbildungen innerhalb von bestimmten Pflegeberufen, z. B. für Altenpflege und Erzieherinnen, zu fördern.

Verbesserung der individuellen Leistungen

[i]Erleichterungen für Alleinerziehende und für ExistenzgründerGefördert wird nunmehr die Teilnahme an „einer” Fortbildung. Anders als bisher kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich um eine erste Aufstiegsfortbildung handelt, sondern lediglich darauf, dass noch keine Maßnahme nach dem AFBG gef...