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Veräußerungsverlust nach § 17 EStG und Gestaltungsmissbrauch
Veräußert ein Gesellschafter eine wesentliche Beteiligung an einer GmbH mit Verlust und erwirbt gleichzeitig einen gleich hohen Anteil an der GmbH von einem anderen Gesellschafter wieder hinzu, kann darin nach dem Urteil des ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO liegen.
I. Sachverhalt
Der Kläger war seit der Gründung im Jahre 2000 an der M+P GmbH zu 14,29 % beteiligt. Die Stammeinlage der Gesellschaft betrug 350.000 €, von der der Kläger entsprechend seiner Beteiligung 50.000 € durch Bareinlage erbrachte. Er hatte die GmbH mit fünf weiteren Personen gegründet, um Gewinne durch den An- und Verkauf von Aktien zu erzielen. Entgegen den Erwartungen der Gesellschafter verlor die GmbH durch Spekulationen am Neuen Markt wesentlich an Wert. Die Gesellschafter verkauften daher untereinander die Anteile im Dezember 2001 zu einem Kaufpreis von 7.500 €. Jeder Gesellschafter verkaufte dabei seinen Anteil von 14,29 % und erwarb gleichzeitig von einem anderen Gesellschafter einen Anteil in gleicher Höhe, so dass jeder Gesellschafter im Ergebnis wieder zu 14,29 % beteiligt blieb.
Der Kläger machte den...