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BBEV Nr. 7 vom

Übergabe von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt – Risiken bei der Betriebsvermögensbegünstigung

Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg

Die Erteilung von umfassenden Stimmrechtsvollmachten an die Schenker hindert nach einer Entscheidung des bei einer unentgeltlichen Übertragung von Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt die Mitunternehmerinitiative bei den beschenkten Kindern. Mangels Eintritt in die Mitunternehmerstellung ist die Anwendung des § 13a ErbStG a. F. damit ausgeschlossen.

I. Sachverhalt

Der BFH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Eltern ihren beiden Kindern anteilige Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unter Nießbrauchsvorbehalt zugewendet hatten. Die notariell beurkundete Schenkung erfolgte unter folgenden Bedingungen:

  • Die Kinder erhielten je 45 v. H., also in Summe 90 v. H. des Festkapitals zugewendet, die Eltern behielten nur jeweils 5 v. H. der Kapitalbeteiligung.

  • Abweichend von der Beteiligungsquote erhielt jedes Kind nur ein Stimmrecht in Höhe von 5 v. H.

  • Alle Stimmrechte wurden von den Eltern wahrgenommen, die Kinder hatten vorsorgliche Stimmrechtsvollmachten erteilt.

  • Die variablen Kapitalkonten sollten zunächst bei den Eltern verbleiben, wurden tatsä...