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FG Köln Urteil v. - 14 K 176/05

Gesetze: Wiener Übereinkommen v. über konsularische Beziehungen (WÜK) Art. 71 EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1

Kindergeld:

Anwendbarkeit des § 62 EStG auf Mitglieder konsularischer Vertretungen

Leitsatz

Nach § 62 EStG hat für Kinder Anspruch auf Kindergeld, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des deutschen Rechts ist weder durch das Wiener Übereinkommen vom über konsularische Beziehungen (WÜK) noch durch das Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
PAAAD-15779

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