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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 2120/08, 10 Ko 2598/08

Gesetze: Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG - VV) Nr. 3104 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG - VV) Nr. 3210

Verfahren:

Entstehung und Ansatz einer Terminsgebühr

Leitsatz

1) Eine Terminsgebühr entsteht auch, wenn ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden wird. Das bedeutet, dass der Gerichtsbescheid als Urteil wirken muss.

2) Gilt der Gerichtsbescheid wegen Antrags auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen, ist nicht durch Gerichtsbescheid "entschieden", so dass eine Terminsgebühr nicht entsteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-15777

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