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Gründungszuschuss: Steuerfragebogen wird Pflicht
Mandanten, die künftig einen Gründungszuschuss in Anspruch nehmen wollen, müssen neben einem fundierten Businessplan auch einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” vorlegen. Beide Unterlagen sind beim zuständigen FA einzureichen. Der Bogen umfasst sechs Seiten und enthält vermehrt steuerliche Fragen. Diese beziehen sich ins- S. 107besondere auf die Art des Umsatzes und die Tätigkeit als solche.
Der Fragebogen kann unter www.formulare-bfinv.de (→ Formularcenter, Unternehmen, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung) gestartet und ausgefüllt werden.