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Firmenpleiten: Insolvenzverwalter werden nach Erfolg bezahlt
Droht einem Unternehmen die Insolvenz, werden regelmäßig Insolvenzverwalter bestellt. Diese werden erfolgsabhängig bezahlt. Das ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InVV) geregelt. Die Entgelte richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse. Diese ist die Geldsumme, die am Ende des Verfahrens an die Gläubiger ausgeschüttet wird. Einige Beispiele für die Vergütungen der Insolvenzverwalter:
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- | 40 % für
Beträge bis 25.000 € |
- | 25 % für
Beträge bis 50.000 € |
- | 7 % für
Beträge bis 250.000 € |
- | 3 % für
Beträge bis 500.000 € |
- | 2 % für
Beträge bis 25 Mio € |
- | 1 % für
Beträge bis 50 Mio € |
Die Sätze sind jedoch nur Orientierungsgrößen, da je nach Schwierigkeitsgrad des Falls höhere Zu- und Abschläge anfallen.
Die wichtigsten Fragen zum Zugang zur Insolven...