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BMAS: Verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Das Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll zum in Kraft treten und sieht Folgendes vor:
die Verbesserung der Förderung nach dem 5. VermBG,
die Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des neuen § 3 Nr. 39 EStG sowie
die Einbeziehung von Fonds.
Mehr Details zur neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligung finden Sie im Merkblatt des BMAS unter www.bmas.de/portal/31212.