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Zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern
Die nachstehenden Ausführungen beschäftigen sich mit zwei aktuellen Verwaltungsanweisungen sowie einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BFH zur gewerbesteuerlichen Behandlung einer Teilwertaufholung nach Vornahme einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung.
1. Körperschaftsteuerguthaben in Organschaftsfällen
Nach dem IV B 7 – S 2861/07/0001 (, vgl. dazu Ott, ), das sich mit der bilanziellen Behandlung des KSt-Guthabens beschäftigt, ist der Anspruch auf ratenweise Auszahlung des KSt-Guthabens bei der Organgesellschaft zu erfassen. Das durch die Aktivierung des abgezinsten Anspruchs erhöhte handelsrechtliche Ergebnis ist im Rahmen des bei der ertragsteuerlichen Organschaft obligatorischen Ergebnisabführungsvertrags an den Organträger abzuführen. Entsprechendes gilt für die Erträge aus der späteren Aufzinsung und Auszahlung der jährlichen Raten.
In der Verfügung vom – S 2861 – 3 – StO 241 (DStR 2009 S. 325 = StuB 2009 S. 234 in dieser Ausgabe) nimmt die OFD Hannover zur Aktivierung des KSt-Guthabens bei einer Organschaft Stellung. In diesem Zusammenhang wird ...