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Schadenersatzpflicht eines Kleinaktionärs für missbräuchliche Anfechtungsklage
Ein Aktionär kann sich schadenersatzpflichtig machen, wenn er eine unberechtigte Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft (AG) erhebt. Im entschiedenen Fall hielt der Kläger als Kleinaktionär 47 Aktien mit einem damaligen Börsenwert von 12 € pro Stück an einer AG, die im Immobiliengeschäft tätig ist. Auf einer Hauptversammlung im Mai 2007 widersprach er einer geplanten Kapitalerhöhung, die gleichwohl beschlossen wurde. Er reichte deshalb eine Anfechtungsklage ein, mit der er u. a. die Nichtigkeitserklärung der Kapitalerhöhung erreichen wollte. Die beklagte AG erhob gleichzeitig Widerklage, mit der sie die Feststellung der Schadenersatzpflicht des Klägers beantragte. Infolge der Anfechtungsklage wurde die Kapitalerhöhung zunächst nicht ...