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IWB Nr. 6 vom Seite 259 Fach 5 Dänemark Gr. 4 Seite 2

Kartellrecht in Dänemark

Prof. Dr. Gerhard Ring und und Dr. Line Olsen-Ring

Das dänische Wettbewerbsgesetz (konkurrenceloven – fortan: KL) 1997 i. d. F. der Bekanntmachung Nr. 1027 v. mit späteren Änderungen basiert (unter Abkehr von dem bis dato geltenden Kontrollprinzip) auf dem Verbotsprinzip. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes besteht darin, einen weitgehenden inhaltlichen Gleichklang der dänischen mit den europäischen Wettbewerbsregeln herbeizuführen. Weiterhin gilt das Prinzip, dass entweder nur die nationale Kartellgesetzgebung oder das EU-Recht auf einen Sachverhalt Anwendung finden soll.

I. Überblick

Das KL normiert in seinem

  • Kapitel 1 (§§ 1 bis 5a) den Gesetzeszweck und seinen Anwendungsbereich,

  • Kapitel 2 (§§ 6 bis 10) das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (in Anlehnung an Art. 81 EGV, weshalb zur Auslegung der Norm die Rechtsprechung des EuGH Berücksichtigung finden kann),

  • Kapitel 2a (§ 10a) Handelsbedingungen von marktbeherrschenden Unternehmen,

  • Kapitel 3 (§ 11) den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (in Anlehnung an Art. 82 EGV),

  • Kapitel 3a (§§ 11a und b) wettbewerbsverzerrende öffentliche Subventionen,

  • Kapitel 4 (§§ 12 bis 12g) die Fusionskontrolle (in Anlehnung an die EU-FusionskontrollVO),

  • K...