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Steuerrecht | keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch Berechnung deutscher Erbschaftsteuer im Verhältnis zu Spanien
Am hat der sein Urteil veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft die Auslegung der Art. 56 EG und 58 EG über den freien Kapitalverkehr. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Frau Block, die Erbin einer in Deutschland verstorbenen Person ist, und dem Finanzamt Kaufbeuren über die Berechnung der Erbschaftsteuer auf Kapitalforderungen der Erblasserin gegen in Spanien ansässige Finanzinstitute. Der EuGH hat entschieden, dass die Art. 56 EG und 58 EG dahin gehend auszulegen sind, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, nach der bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, die von einem Erben mit Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat auf Kapitalforderungen gegen ein in einem anderen Mitgl...