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BSG 11.03.2009 B 12 KR 30/07 R, NWB 13/2009 S. 913

Krankenversicherung | Nachreichen von Einkommensnachweis bei Widerspruch gegen Beitragsfestsetzung zulässig

Wird das beitragspflichtige Einkommen des freiwillig Versicherten von der Krankenkasse geschätzt, weil keine Einkommensnachweise vorgelegt werden konnten, darf der Versicherte beim Streit über die vorläufige Beitragsfestsetzung für die Vergangenheit Einkommensnachweise (hier: Einkommensteuerbescheide) noch im Widerspruchsverfahren beibringen. Diese sind auch rückwirkend für die Beitragsbemessung des Selbständigen zu berücksichtigen. Insoweit liegt nach Ansicht des Gerichts kein Fall des § 240 Abs. 4 Satz 3 (jetzt: Satz 6) SGB V vor, der bei Nachweis niedrigerer Einnahmen eine andere Beitragsfestsetzung nur für die Zukunft zulässt. Im entschiedenen Verfahren hatte die Klägerin schließlich für die Jahre 2000 bis 2003 negative Einkünfte und also Einnahmen unter der Beitragsbemessungsgrenze nachgew...