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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 11 K 1839/05

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b

Keine Tarifermäßigung für aufgrund der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlte Teilabfindung

Leitsatz

Zahlt ein Arbeitgeber wegen der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit eine Teilabfindung, besteht kein Anspruch auf eine begünstigte Versteuerung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a, b EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 oder nach § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 EStG.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 910 Nr. 15
KAAAD-15289

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