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Lexikon - Stand: 07.11.2024

Doppelbesteuerungsabkommen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im November

Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Die Finanzverwaltung hat ihr Anwendungsschreiben zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach einem DBA im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und neu bekannt gegeben (vgl. hierzu auch das Stichwort „Doppelbesteuerungsabkommen“ unter Nr. 9 Buchstabe e). Grund für die Überarbeitung ist die Regelung in den Lohnsteuer-Richtlinien 2023, wonach Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der in Deutschland nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt, bei der Bestimmung des Lohnzahlungszeitraums nicht mitzuzählen sind. Dies betrifft insbesondere steuerfreien Arbeitslohn nach einem DBA oder bei beschränkter Steuerpflicht eine tageweise Beschäftigung in Deutschland. Dies führt für den Lohnsteuerabzug zur Anwendung der ungünstigeren Lohnsteuer-Tagestabelle statt der Lohnsteuer-Monatstabelle. Das bisherige Anwendungsschreiben sah allerdings bei einer ganzjährigen Beschäftigung aus Vereinfachungsgründen eine abschließende Korrektur aufgrund einer Jahresbetrachtung nach den Berechnungsgrundsätzen des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs vor. Damit wurde in den Fällen der ganzjährigen Beschäftigung...

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