Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stipendien
Neues auf einen Blick:
Die Steuerfreiheit von Forschungsstipendien ist u. a. davon abhängig, dass die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden. Außerdem darf der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet sein.
Ein Stipendium, welches betragsmäßig über den Betrag der vorher bezogenen Einnahmen nicht hinausgehe, spreche laut Bundesfinanzhof dafür, lediglich den „erforderlichen Lebensbedarf“ der Stipendiaten abzudecken. Ein monatlicher Zuschlag zum Grundbetrag, der als Ausgleich für eine etwaige Besteuerung des Stipendiums gezahlt werde, stehe einer Steuerfreiheit des Stipendiums jedenfalls dann nicht entgegen, wenn er nach dem Bewilligungsbescheid im Falle einer Steuerfreiheit des Stipendiums zurückzuzahlen sei.
Verpflichtungen, die dazu dienen, die Verwirklichung der geförderten Zwecke zu gewährleisten, sind keine für die Steuerfreiheit des St...