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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.11.2022

Einkommensteuer | Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium (BFH)

Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arbeitslohn, wenn das Stipendium dem Ersatz von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen dient (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin war nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Zweiten juristischen Staatsprüfung bis Mai 2013 am … tätig. Vom xx.xx.2013 bis zum xx.xx.2014 absolvier...

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