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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Sachbezüge

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung wurde ab von bisher 313 € auf 333 € monatlich erhöht.

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab 282 € monatlich statt bisher 278 € monatlich.

Die Sachbezugswerte für Kantinenessen betragen ab 2,30 € für ein Frühstück und 4,40 € für ein Mittag- oder Abendessen.

Eine Übersichtstabelle zu den Sachbezugswerten ist in Anhang 3 abgedruckt.

Auf die ausführlichen Erläuterungen bei den Stichwörtern „Freie Unterkunft und Verpflegung“ und „Mahlzeiten“ wird Bezug genommen.

1. Allgemeines

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis zufließen. Es ist unbeachtlich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden (§ 2 LStDV). Auch Einnahmen im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis gehören zum Arbeitslohn. Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen (sog. geldwerte Vorteile). Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind grundsätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort anzusetzen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG; vgl. nachfolgende Nr. 3 Buchstaben b und c). Somit g...

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