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Auslandstätigkeit, Auslandstätigkeitserlass
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Die sich aus dem seit dem geltenden Auslandstätigkeitserlass ergebende Auffassung der Finanzverwaltung ist in die nachfolgenden Ausführungen eingearbeitet worden. Hervorzuheben für eine Steuerfreistellung des Arbeitslohns in Deutschland ist das Erfordernis einer ausländischen Mindestbesteuerung. Der Arbeitnehmer muss im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren (also erstmals für 2023) nachweisen, dass die Einkünfte (Arbeitslohn abzüglich Werbungskosten) in dem ausländischen Staat einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer von durchschnittlich mindestens 10 % unterliegen und diese ausländische Steuer entrichtet wurde. Für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns im Lohnsteuerabzugsverfahren ist die ausländische Besteuerung dem Grunde nach, nicht der Höhe nach, glaubhaft zu machen. Vgl. zur Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses im Einzelnen nachfolgende Nr. 5.
Der Zeitraum, für den der jeweils laufende Arbeitslohn gezahlt wird, ist der Lohnzahlungszeitraum. Nach diesem Zeitraum richtet sich die Anwendung der Monats-, Wochen- oder Tageslohnsteuertabelle. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahl...