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Altersentlastungsbetrag
Neues auf einen Blick:
Da das sog. Wachstumschancengesetz im Dezember 2023 vom Gesetzgeber nicht mehr beschlossen worden ist, beträgt die Abschmelzung des jährlichen Prozentsatzes nach wie vor 0,8 % und des Höchstbetrags 38 € jährlich.
Bei Arbeitnehmern, die das 64. Lebensjahr vor dem , aber nach dem vollendet haben (Geburtsdatum bis ), beträgt der Altersentlastungsbetrag 12,8 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 608 € jährlich. Für ältere Jahrgänge vgl. die tabellarische Übersicht unter der nachfolgenden Nr. 2.
1. Allgemeines
Unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten einen Altersentlastungsbetrag, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben (§ 24a EStG). Im Einzelnen gilt für die Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber Folgendes:
2. Höhe des Altersentlastungsbetrags
Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres 2024 das 64. Lebensjahr vollendet haben (also vor dem geboren sind), erhalten einen Altersentlastungsbetrag. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Der Altersentlastungsbetrag errechn...