Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.10.2008 XI R 74/07, BBK 6/2009 S. 260

Kein Wahlrecht hinsichtlich der Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach es kein Wahlrecht hinsichtlich des Eintritts der Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gibt . Liegen die Voraussetzungen einer finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, ist zwingend von einer Organschaft auszugehen.

Weiterhin bestätigt der [i]Wirtschaftliche Eingliederung weniger bedeutendBFH seine bisherige Rechtsprechung, nach der es bei deutlicher Ausprägung der finanziellen und organisatorischen Eingliederung genügt, wenn die wirtschaftliche Eingliederung weniger deutlich zu Tage tritt. Ausreichend ist, wenn die Tätigkeiten des Organträgers und der Organgesellschaft aufeinander abgestimmt sind und sich dabei fördern und ergänzen . Ein bestimmtes Mindestumsatzverhältnis ist also nicht erforderlich.

Die...