Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 6 vom Seite 285

Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

Geänderte Auffassung der Finanzverwaltung mit Fallbeispielen

Rüdiger Happe

Insbesondere veranlasst durch die punktuell geänderte BFH-Rechtsprechung zu Rückstellungen wegen Jubiläumszuwendungen bestand für das BMF Handlungsbedarf, die zu dem Thema bisher ergangenen und zu überarbeiten. Dem ist das nachgekommen. Zwar ist der überwiegende Regelungsinhalt unverändert geblieben, in einigen Punkten sind jedoch Änderungen zu beachten.

I. Einführung

Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen gehört zu den wenigen Bilanzposten, für die schon seit langer Zeit der [i]Durchbrechung derMaßgeblichkeitMaßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG durch die Sondervorschrift des § 5 Abs. 4 EStG durchbrochen wurde. Damit bestand in diesem Punkt bei vielen Unternehmen eine Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz. Zur Anwendung dieser Vorschrift waren seinerzeit bereits BMF-Schreiben ergangen .

Bisher war die Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass nur solche Jubiläumszusagen zu berücksichtigen waren, die den Arbeitnehmern einen unwiderruflichen Anspruch einräumten. Dieser Rechtsauffassung hatte der BFH eine Absage erteilt. Mit seinem Urteil vom [i]Unwiderruflichkeit nicht Voraussetzungentschied er, dass die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleist...