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BSG 04.03.2009 B 11 AL 8/08 R, NWB 12/2009 S. 834

Arbeitsrecht | Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts wegen drohender Insolvenz

Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags des Arbeitgebers von der Gewerkschaft gekündigt werden, so dass rückwirkend die bis dahin durch den Verzicht vorenthaltenen Lohnanteile bei der Berechnung des Insolvenzgelds der betroffenen Mitarbeiter anzurechnen sind. Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Lohnbestandteile im Insolvenzgeld-Zeitraum erarbeitet worden sind und also Arbeitsentgelt „für” die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate darstellen. Im entschiedenen Sachverhalt ging es um die Berücksichtigung der im Rahmen eines Restrukturierungstarifvertrags für ein Jahr ausgesetzten Lohnerhöhungen sowie um die Anrechnung des deswegen ausgefallenen Urlaubs- und Weihnachtsgelds; da Letzteres kein Entgelt innerhalb der Dreimonatsfrist war, blieb ...