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Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG für Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
Das NWB JAAAC-81297 die Befreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz ausnahmsweise für eine Übergangszeit für weiter anwendbar erklärt und den Anwendungsbereich zugleich auf kommunale Wählervereinigungen erweitert. Die Ausweitung der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG ist nach dem in allen noch offenen Fällen mit einem Steuerentstehungszeitpunkt bis Ende 2008 zu beachten. Ab 2009 wurde die Steuerbefreiung im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes angepasst.