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Umsatzsteuer | Zurücknahme von gebrauchten Umzugskartons als selbständige sog. Rücklieferung
Bietet ein (Umzugs-)Unternehmen seinen Kunden an, von ihm verkaufte Umzugskartons in verwertbarem Zustand gegen ein bestimmtes Entgelt zurückzunehmen, und machen die Kunden davon Gebrauch, ist die Bemessungsgrundlage für die ursprüngliche Lieferung nicht zu berichtigen. Vielmehr liegt eine selbständige sog. Rücklieferung vor (Bezug: § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 1, Abs. 2 UStG; Art. 11 Teil A Abs. 3, Art. 11 Teil C Abs. 1 und 3 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Eine Erlösschmälerung, die die Folgen des § 17 UStG auslöst, liegt vor, wenn der Erstverkauf nachträglich geändert wird (Rückgängigmachung bzw. teilweise Rückgängigmachung). Dagegen liegt ein neuer Leistungsaustausch (neue Lieferung) vor, wenn ein neues Umsatzgeschäft vorliegt, das keine Rückabwicklung des ursprünglichen Geschäfts darstellt. Wird der Erstverkauf, mit dem dem Kunden die une...