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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine begünstigte Anteilsschenkung bei fehlender Mitunternehmerinitiative
Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor, fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und die Kinder den Eltern ?vorsorglich? Stimmrechtsvollmacht erteilen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13a ErbStG; § 15 Abs. 3 EStG; § 168 Satz 2, § 662 BGB).
Praxishinweise: Die Steuervergünstigung des § 13a ErbStG verlangt, dass der Beschenkte eine Mitunternehmerstellung erlangt. Dazu ist es u. a. erforderlich, dass der Beschenkte Mitunternehmerinitiative entfalten kann. Eine solche ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn eine Teilhabe an den untern...