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Einkommensteuer | Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Krankengeld eines freiwillig Versicherten
Die Einbeziehung des Krankengelds, das ein freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherter Stpfl. erhält, in den Progressionsvorbehalt gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG ist verfassungsgemäß (Bezug: § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG; Art. 3 GG).
Praxishinweise: Der Wortlaut des § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG enthält keine Einschränkung, wonach nur gesetzlich Versicherte von dem Progressionsvorbehalt erfasst werden sollen; auch für eine einschränkende Auslegung des Gesetzes besteht nach Ansicht des BFH keine Notwendigkeit. Die unterschiedliche Behandlung gegenüber privat Versicherten verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz. Während für privat Versicherte das Äquivalenzprinzip gilt, wonach die Beiträge entsprechend dem versicherten Risiko bemessen werden, gilt in der gesetzlichen Versicherung (auch für freiwillig Versicherte) das Solidarprinzip, wonach ein sozialer Ausgleich zwischen den Versicherten erfolgt. Diese unterschiedlichen Ansatzpunkte rechtfertigen für den Gesetzgeber auch eine unterschiedliche Behandlung der Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis.