Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Statusfeststellungsverfahren
Vermeidung von Beitragsrisiken für Arbeitgeber
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen haben in typischen Fällen ein Interesse daran, abhängige Beschäftigungsverhältnisse nicht als solche, sondern als selbständige Tätigkeiten darzustellen, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Das böse Erwachen kann bei einer Betriebsprüfung kommen. Hier drohen erhebliche Beitragsnachforderungen. Umgekehrt gibt es gerade in Familienbetrieben nicht selten den gegensätzlichen Fall, dass für ein im Betrieb mitarbeitendes Mitglied der Familie über Jahre hinweg Sozialbeiträge geleistet und widerspruchslos vom Sozialversicherungsträger vereinnahmt wurden; beim Antrag auf Leistungen stellt sich dann heraus, dass diese verweigert werden und keine soziale Absicherung besteht. Deshalb empfiehlt es sich sehr, in Zweifelsfällen frühzeitig das sog. Statusfeststellungsverfahren (oder Anfrageverfahren) durchzuführen.
I. Grundsätze
[i]Höhere Kosten und weniger Flexibilität bei sozialversicherungspflichtigem BeschäftigungsverhältnisZweifellos ist das Sozialversicherungsrecht eines der kompliziertesten Rechtsgebiete überhaupt. Das gilt besonders für den Bereich der Versicherungspflicht und dann, wenn es darum geht, ob jemand als Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber arbeitet oder als freier Mitarbeiter für einen Auftraggeber...