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Übertragung von Grundbesitz an Verwandte der Steuerklassen II und III
Überlegungen zur Steuerminderung oder Steuervermeidung
Die Vorschriften im Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sehen für Geschwister, Nichten und Neffen (Steuerklasse II) und entfernte Verwandte und Lebensgefährten (Steuerklasse III) drastische Erhöhungen der Steuersätze vor. Zahlen sie die Zeche und sichern das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen von rd. 4 Mrd. €? Die nachstehenden Überlegungen zeigen Wege zur Minderung der Steuern bzw. zur völligen Steuervermeidung bei der Übertragung von Grundbesitz auf.
I. Neuregelung der Erbschaft-/Schenkungsteuer
1. Neue Bewertungsregeln für Grundbesitz
[i]Bewertungsziel bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer: einheitliche Orientierung am gemeinen WertDas (BStBl 2007 II S. 192), festgestellt, dass das damalige Erbschaftsteuergesetz in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Bewertungsgesetzes den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt. Das BVerfG hat deshalb auf Bewertungsebene die einheitliche Orientierung am gemeinen Wert (Verkehrswert) als maßgebliches Bewertungsziel vorgegeben. Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts ist diesen Vorgaben gefolgt, d. h. unentgeltlich erworbenes Vermögen ist der Besteuerung mit dem Verkehrswert bzw. im Falle der Übertragung...