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BMF-Schreiben zu § 6a UStG
Mit Schreiben vom hat das BMF erstmalig ausführlich zu den Voraussetzungen und zur Nachweisführung für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Stellung genommen. Nach den jüngsten Urteilen von EuGH und BFH kam das BMF auch nicht mehr umhin, die aufgekommenen Zweifelsfragen zu beantworten. Zu begrüßen ist, dass das BMF zukünftig gutgläubigen Unternehmern Vertrauensschutz gewähren will. Bislang hatten die Finanzbehörden diesen in der Praxis stets abgelehnt. Negativ ist jedoch, dass das BMF die formellen Hürden, die für die Steuerbefreiung zu nehmen sind, wieder sehr hoch gelegt hat. Künftig werden auch weiterhin nur diejenigen Unternehmer auf der sicheren Seite sein, die die Beleg- und Buchnachweise vollständig führen.
I. Hintergrund
Nach den drei Urteilen des in den Rs. Teleos u. a. (C-409/04), Collée (C-146/05) und Twoh International (C-184/05) dachten viele Steuerpflichtige, dass der grenzüberschreitende Warenverkehr vereinfacht werden würde und die Finanzverwaltung ihre teils strenge Auffassung aufgeben werde. Viele sahen den gemeinsamen EU-Binnenmarkt im Bereich der Mehrwertsteuer nun endlich Wirklichk...