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Zivilrecht | Höhe des Ersatzanspruchs bei Datenverlust auf betrieblich genutztem Computer
Wird der Datenbestand auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers (teilweise) vernichtet und ist die Wiederherstellung der Dateien nicht möglich oder unverhältnismäßig, besteht ein Anspruch auf Wertersatz. Dessen Höhe ist weder auf die Wiederbeschaffungskosten für die Festplatte beschränkt noch auf die Kosten, die der Geschädigte für die teilweise Rekonstruktion verlorener Daten aufgewendet hat. Maßgeblich ist auch, inwieweit durch den Datenverlust Betriebsabläufe gestört und erschwert wurden. Im entschiedenen Fall hatte der 12-jährige Sohn eines Mitarbeiters eines Ingenieurbüros auf dem Betriebsrechner ein schadhaftes Computerspiel installiert. Weil der Datenbestand im Anschluss weitgehend unbrauchbar war, kann der Firmeninhaber vom Vater dem Grunde nach nun weitgehenden Scha...