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Vom Arbeitnehmer getragene Betriebskosten und Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens
Die aktuellen Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat zwei Entscheidungen des BFH, die sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs () sowie mit Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines Firmenwagens befassen (), mit Nichtanwendungserlassen belegt.
Die Entscheidung VI R 57/06
Nach Auffassung des BFH gehen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode in die Gesamtkosten auch die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen – im Urteilsfall die Benzinkosten für Privatfahrten – ein. Zum Ausgleich berücksichtigt das Gericht die vom Beschäftigten selbst getragenen Fahrzeugkosten als Werbungskosten. Das soll aber nur gelten, wenn der Nutzungsvorteil nach der sog. Fahrtenbuchmethode ermittelt wird. Ein Werbungskostenabzug selbst getragener Aufwendungen scheidet nach Auffassung des BFH hingegen aus, wenn der Nutzungsvorteil pauschal nach der sog. 1%-Regelung bemessen wird.
Die Auffassung der Finanzverwaltung
Nach Auffassung des Fiskus widerspricht der Ansatz des BFH, bei der Ermittlung des Nutzungs...