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Unfallverhütung
I Begriff
Aufgabe der gesetzlichen UnfallversicherungGesetzliche Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie andere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu verhüten. Darüber hinaus sind die Unfallversicherungsträger ihren Mitgliedsunternehmen sowie den Versicherten bei der konkreten Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften durch entsprechende Beratung behilflich. Im gewerblichen und industriellen Bereich werden diese Aufgaben von den gewerblichen Berufsgenossenschaften wahrgenommen.
Nach einer weiteren Definition versteht man unter Unfallverhütung die Gesamtheit aller vorbeugenden, überwiegend technischen und psychologischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit. Im Arbeitsleben ist die Unfallverhütung eine ethische und menschliche Verpflichtung, an die sowohl die Unternehmen wie auch die Beschäftigten selbst gebunden sind.
Unfallverhütungsvorschriften werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet und gemäß § 15 SGB VII erlassen. Aufgrund von Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben haben, werden die Un...