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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Erwerbsminderung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie

  • -

    voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit haben und

  • -

    vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

II Voraussetzungen

1 Volle Erwerbsminderung

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung

  • -

    täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann oder

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    täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann und innerhalb eines Jahres ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht angeboten werden kann

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    als Behinderter in einer Behindertenwerkstatt arbeitet oder

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    als Behinderter an einer nicht erfolgreichen Eingliederung teilnimmt.

2 Teilweise Erwerbsminderung

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung nur noch täglich zwisch...

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