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Erwerbsminderung
I Erwerbsminderungsrente
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie
voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit haben und
vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
II Voraussetzungen
1 Volle Erwerbsminderung
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung
täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann oder
täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann und innerhalb eines Jahres ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht angeboten werden kann
als Behinderter in einer Behindertenwerkstatt arbeitet oder
als Behinderter an einer nicht erfolgreichen Eingliederung teilnimmt.
2 Teilweise Erwerbsminderung
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung nur noch täglich zwischen dre...