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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Erwerbsminderung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie

  • voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit haben und

  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

II Voraussetzungen

1 Volle Erwerbsminderung

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung

  • täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann oder

  • täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann und innerhalb eines Jahres ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht angeboten werden kann

  • als Behinderter in einer Behindertenwerkstatt arbeitet oder

  • als Behinderter an einer nicht erfolgreichen Eingliederung teilnimmt.

2 Teilweise Erwerbsminderung

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung nur noch täglich zwischen dre...

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