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BBB 3/2009 S. 75

Zahlungsverzug: Niedrigere Verzugszinsen seit Anfang 2009

Die halbjährige Anpassung der Verzugszinsen ist Anfang des Jahres erfolgt. Der Verzugszins wird auf der Grundlage des sog. Basiszinssatzes berechnet, der aktuell nur noch bei 1,62 % pro Jahr liegt (vorher: 3,19 %).

Um die Verzugszinsen korrekt berechnen zu können, müssen Ihre Mandanten bei Geschäftskunden 8 Prozentpunkte auf den Basiszinssatz aufschlagen (= 9,62 %). Gegenüber Privatkunden sind nur 5 Prozentpunkte zulässig (= 6,62 %).