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Verpachtung eines Grundstücks des Sonderbetriebsvermögens als Gegenstand einer Betriebsverpachtung
Ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das bisher alleinige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs einer Personengesellschaft war, kann auch dann Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein, wenn die Personengesellschaft liquidiert wurde (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 2, § 16 EStG).
Praxishinweise: Die Verpachtung eines Betriebsgrundstücks kann dann als gewerbliche Betriebsverpachtung behandelt werden, wenn es sich bei dem Grundstück um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt. Von einer wesentlichen Betriebsgrundlage kann dann gesprochen werden, wenn dem Grundstück durch seine Lage, den hierdurch bedingten örtlichen Wirkungskreis und den dadurch bestimmten Kundenkreis besondere Bedeutung zukommt. Dabei ist es bei einer Personengesellschaft nicht erforderli...