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Voraussetzungen für Fehlerfeststellung durch BaFin im Enforcement-Verfahren
Der Wertpapiererwerbs- und Übernahmesenat des NWB OAAAD-08177 die Beschwerden einer AG zurückgewiesen, mit denen diese sich gegen eine Fehlerfeststellung und Veröffentlichungsanordnung im Enforcement-Verfahren gewandt hat. In dieser Entscheidung beantworten die Richter u. a. die bisher nur in der Fachliteratur diskutierte Frage, wann eine Fehlerfeststellung überhaupt erfolgen darf. Nach Auffassung des Senats ist dies dann der Fall, wenn die geprüfte Rechnungslegung einen oder mehrere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder den sonst durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards aufweist, die entweder für sich allein betrachtet oder in ihr...