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IWB 4/2009 S. 1374

Luxemburg | Reform der Erbschaft- und Nachlasssteuer geplant

Ende November 2008 hat die luxemburgische Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf über die Reform der Erbschaft- und Nachlasssteuer zur Beratung vorgelegt. Ziel ist, eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Regelungen, um damit eine bessere EU-Konformität zu erreichen. Die Erbschaftsteuer fällt für das gesamte Vermögen an, wenn der Erblasser im Todeszeitpunkt seinen Wohnsitz im Inland hatte. Die Steuersätze liegen zwischen 2,5 % und 15 %. Zusätzlich gibt es noch progressive Zuschläge. Dagegen wird die Nachlasssteuer nur auf Grundvermögen erhoben, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hat. Die Steuersätze betragen 2 % und 5 %. Künftig soll in beiden Fällen ein einheitlicher Steuersatz von 5 % und ein Freibetrag von 38.000 € gelten.