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IWB Nr. 4 vom Seite 149

Vorschläge der EU-Kommission zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Die EU-Kommission hat am (IP/09/201) im Rahmen ihrer Strategie zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zwei neue Richtlinienvorschläge angenommen, mit der die gegenseitige Amtshilfe der Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten bei der Festsetzung und Beitreibung von Steuern effizienter werden soll.

Eine Neuerung des Vorschlags zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit bei der Steuerfestsetzung ist der größere Geltungsbereich, denn es werden alle Steuerarten einbezogen, ausgenommen diejenigen, die, wie z. B. die Mehrwertsteuer oder die Verbrauchsteuern, speziellen EU-Vorschriften unterliegen.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist zudem der Umgang mit der Berufung auf das Bankgeheimnis, um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit abzulehnen. Der Vorschlag enthält eine auf dem OECD-MA basierende Bestimmung, wonach ein um Auskunft ersuchter Mitgliedstaat einem anderen Mitgliedstaat Auskünfte über einen Steuerpflichtigen des letztgenannten nicht allein deshalb verweigern kann, weil diese Information sich im Besitz einer Bank oder eines anderen Geldinstituts befindet.

Ein weiterer entscheidender Bestandteil des Vorschlags ist, dass di...