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Steuerfreistellung von ausländischen Künstlern und Sportlern nach dem JStG 2009
Neue Rechtsgrundlage mit alten Anwendungsproblemen
Auf den wackligen Beinen des alten § 50 Abs. 7 EStG fußend wurden in der Vergangenheit sportliche und kulturelle Großereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 und die Expo in Hannover von der Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 EStG a.F. befreit. Daneben fand der so genannte Kulturvereinigungserlass, der ebenfalls seine Rechtsgrundlage in § 50 Abs. 7 EStG haben sollte, rege Anwendung im öffentlich geförderten Kulturleben trotz zahlreicher Detailprobleme. Eine besondere Stilblüte des Steuerrechts ließ das erblühen, nach dem vorerst einseitig auf die Besteuerung ausländischer Mannschaften und deren Spieler bei inländischen Spielen internationaler Vereinsmeisterschaften im Mannschaftssport (z.B. Fußball Champions-League und UEFA-Cup) verzichtet wird.
Im JStG 2009 wurde im § 50 Abs. 4 EStG n.F. die Rechtsgrundlage zur Freistellung ausländischer Künstler und Sportler neu formuliert. Im folgenden Beitrag soll die bisherige Freistellungspraxis vor dem Hintergrund der Neuregelung analysiert und auf Chancen und Probleme eingegangen werden. S. 158
I. Neufassung der Rechtsgrundlage zur Freistellung
Nach § 50 Abs. 4 EStG n.F. können die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehö...