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Die Unternehmergesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-09540 Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum bietet das GmbH-Recht eine neue Variante der GmbH, die der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an (§ 5a GmbHG). Hierdurch ist nach Ansicht des Gesetzgebers eine im internationalen Vergleich einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur Gründung einer GmbH geschaffen worden. Durch diese Form der GmbH soll zum einen der Wettbewerbsfähigkeit der GmbH – vor allem mit Blick auf die Limited UK – hinreichend Rechnung getragen und zum anderen eine Einstiegsalternative für Existenzgründer angeboten werden.
Gründung
[i]1 € Stammkapital ausreichendDie Unternehmergesellschaft (haftungsbeschänkt) kann bereits mit einem Stammkapital von 1 € individuell oder unter Verwendung eines gesetzlich vorgegebenen Musterprotokolls i. S. von § 2 Abs. 1a GmbHG gegründet werden.
Besonderheiten
[i]Firmenzusatz „haftungsbeschränkt” notwendigFür die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an sich bestehen einige Besonderheiten, welche von denen der „klassischen” GmbH abweichen. Hierbei handelt es sich etwa um Anforderungen an die Firma, welche zwingend die Bestandteile „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder „UG (haftungsbeschränkt)...