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BFH 10.12.2008 XI R 1/08, NWB 9/2009 S. 597

Umsatzsteuer | Zulässigkeit eines rückwirkenden Wechsels von der Ist- zur Sollbesteuerung

Nach dem ist ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.

Anmerkung:

Der wahlweise Übergang zur sog. Ist-Besteuerung nach § 20 UStG und die Rückkehr zur Regelbesteuerung sind formlos und rückwirkend zulässig, jedoch – wie der BFH bestätigt hat – nur bis zur formellen Bestandskraft des Umsatzsteuerjahresbescheids. Formal bestandskräftige Vorbehaltsbescheide i. S. des § 164 AO sperren die Ausübung des Wahlrechts zwischen Besteuerung nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten.