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Steuerberatung | Umfang des steuerlichen Schadens bei Pflichtverletzung
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG wird (auch) bei einer vor Erlass des belastenden Steuerbescheids liegenden Pflichtverletzung des Steuerberaters mit der Bekanntgabe des Bescheids gem. §§ 122, 125 AO in Gang gesetzt. Dies gilt auch für einen Feststellungs(grundlagen)Bescheid, wenn und soweit er für die Folgebescheide gem. § 182 Abs. 1 AO bindend ist. Der Verjährungsfrist unterliegen dabei Ansprüche wegen der durch Steuerfestsetzung bereits eingetretenen Schäden ebenso wie die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbaren und später erst eintretenden adäquat verursachten Nachteile, was etwa für alle unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, insbesondere auch für die später festgesetzten Aussetzungszinsen gilt. Wird demnach einem Steuerberater vorgeworfen, durch sein pflichtwidriges Verhalten die Festsetzung ei...